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FAQ zum Thema Hausverwaltung

Wir bieten nützliches Wissen rund um das Thema Haus- und Immobilienverwaltung. Machen Sie sich schlau.

Wenn Sie noch Fragen haben, die wir hier nicht aufführen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir sind gerne für Sie da!

Hier finden Sie Infos zu folgenden Themen:

WEG-Verwaltung

WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig (mindestens 2 Einheiten).

Die Verwalterbestellung erfolgt durch Stimmenmehrheit in einer Wohnungseigentümerversammlung. Sofern es sich um eine Erstbestellung handelt, erfolgt die Bestellung durch den Bauträger in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung.

Die Teilungserklärung enthält Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt (u. a. Beschreibung des Grundstücks, der Einheiten, Angabe der Miteigentumsanteile, Angabe Gemeinschafts- und Sondereigentum). Diese ist unabdingbar für die WEG-Verwaltung.

Die Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheitsbeschluss den Verwalter ohne Angabe von Gründen abberufen (lt. § 26 Abs. 3 Satz 2). Dies muss dem Verwalter schriftlich mitgeteilt werden.  Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach Abberufung.

Das Hausgeld ist für die Bewirtschaftung des Objekts erforderlich. Dies beinhaltet die Betriebskosten, z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Grundbesitzabgaben etc. sowie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, z. B. Verwaltergebühr, Kontoführungsgebühren, Erhaltungsrücklage etc..

Zur ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung ist die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage durch die Wohnungseigentümer erforderlich. Diese dient dem Zweck der Finanzierung größerer Bau- und Sanierungsmaßnahmen, welche in einer Eigentümerversammlung durch die Eigentümer beschlossen werden. Wenn eine Wohnung verkauft wird, geht der Wohnungsanteil aus der Instandhaltungsrücklage / Erhaltungsrücklage auf den Käufer über.

In allen betreuten Gemeinschaften hängen Notfalllisten aus.  Diese beinhalten die Rufnummern der wichtigsten Gewerke (Installateur, Heizungsfirma, Schlüsseldienst, Elektriker). Diese können im Notfall angerufen werden. Wichtig hierbei ist, die Verwaltung zu ggf. Zeit zu informieren.

Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümer (Stimmenmehrheit ausreichend) über den Beschluss in einer Eigentümerversammlung erforderlich.

Mit Aufstellen eines Gerüstes am Objekt erhöht sich die Gefahr des Einbruchs in der Wohnung. Der Bewohner sollte daher umgehend seine Hausratversicherung darüber informieren. Sofern die Versicherung hiervon nicht in Kenntnis gesetzt wird, kann im Fall eines Schadens dieser nicht ersetzt oder teilweise gekürzt werden. Bei vermieteten Wohnungen sollte der Eigentümer seine Mieter auf die Meldung bei der Hausratversicherung zwingend hinweisen. Bei Beauftragung der Sondereigentumsverwaltung durch die SKW Hausverwaltung GmbH übernimmt diese den Hinweis an die Mieter.

Die Haustür in einem Mehrfamilienhaus darf aus brandschutztechnischen Gründen nicht abgeschlossen werden. Diese dient als Flucht- und Rettungsweg.

Nach Reform des neuen WEG-Gesetztes seit 01.12.2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf das Errichten einer Ladestation. Die Umsetzung etc. ist jedoch über einen vorherigen Beschluss in einer Eigentümerversammlung herbeizuführen.

Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

Der Vermieter einer Immobilie beauftragt eine Mietverwaltung. Zu den Aufgaben einer Mietverwaltung zählen Wohnungsabnahmen, Wohnungsübergaben, Mietzahlungskontrolle, Mahnverfahren, Abrechnung der Betriebskosten, Einhaltung der Hausordnung, Beauftragung von Handwerkern etc. sowie bei gesonderter Beauftragung die Neuvermietung.

Die Sondereigentumsverwaltung wird in der Regel vom WEG-Verwalter des Objektes auf Wunsch des Vermieters einer jeweiligen Wohnung übernommen. Der Verwalter übernimmt alle Belange, welche das Mietverhältnis betreffen. Sowohl kaufmännische (Abrechnungserstellung, Mietüberwachung etc.), technische (Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten etc.) und auch rechtliche Betreuung (Mahnverfahren, Räumungsklage etc.). Wenn Sie beabsichtigen die Verwaltungskosten steuerlich geltend zu machen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Für die Untervermietung (ausgenommen: Ehegatten, Eltern oder Kinder und Besucher bis höchstens 8 Wochen) einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) wird vom Einwohnermeldeamt benötigt. In dieser wird der Ein- bzw. Auszug in die Mietwohnung bestätigt. Diese wird vom Vermieter bzw. der bevollmächtigten Mietverwaltung ausgestellt. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Das Halten von Kleintieren ( z.B. Hamster, Wellensittiche, Fische etc.) ist gestattet. Hunde und Katzen sowie größere Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Beim Feststellen von Feuchtigkeit an den Wänden/Decken etc. hat der Mieter umgehend die Mietverwaltung zu informieren, damit sämtliche Folgeschäden an der Mietsache abgewendet bzw. minimiert werden können. Die SKW Hausverwaltung veranlasst alles Erforderliche, damit Vermieter: innen hier Zeit und Nerven sparen.

Die Mietverwaltung ist zu beauftragen. Diese bestellt eine Fachfirma zur Beseitigung der Verstopfung. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Um die Bildung von Schimmelpilz in der Wohnung zu vermeiden sollte der Mieter mindestens 2 x täglich Stoßlüften (mehrere Fenster in der Wohnung komplett öffnen; keine Kippstellung der Fenster!). Ebenso ist zu gewährleisten, dass die Heizkörper nie ganz auszustellen sind. Die Einstellung des Thermostats sollte in der kühlen Jahreszeit auf mindestens „2“ oder „3“ stehen. Das Herunterdrehen des Heizkörperventils auf „0“ sollte vermieden werden, da das ständige Hochdrehen, mehr Energie verbraucht, als wenn die Stellung auf „2“ – „3“ bestehen bleibt. Sollte dennoch Schimmelpilzbildung in der Wohnung auftreten, ist umgehend die Mietverwaltung zu benachrichtigen. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Die Betriebskostenabrechnung des Abrechnungsjahres muss dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Die SKW Hausverwaltung GmbH erstellt die Betriebskostenabrechnung für den Mieter.

Sofern es sich um eine zentrale Schließanlage handelt, muss der Schlüssel über die Mietverwaltung bestellt werden. Die Kosten betragen in der Regel ca. 25,- € und sind vom Mieter zu zahlen. Sollte es sich um keine zentrale Schließanlage handeln, kann ein Schlüssel bei einem Schlüsseldienst angefertigt werden. Hiervon ist die Mietverwaltung zu unterrichten. Ebenso ist die Mietverwaltung über einen evtl. Schlüsselverlust umgehend zu benachrichtigen. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

Sofern im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist das Grillen auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Nachbar nicht massiv beeinträchtigt wird und dass nicht ständig (mehrfach täglich) gegrillt wird. Die SKW Hausverwaltung GmbH kümmert sich um diese Angelegenheit für Vermieter: innen.

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