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WEG-Verwaltung

Reparaturarbeiten im Treppenhaus, energetische Sanierung des Daches oder die Reinigung der Flure – in einem Mehrfamilienhaus gibt es zahlreiche Aufgaben, die alle Eigentümer betreffen. Für die Organisation, Durchführung und Kontrolle steht Ihnen die WEG-Verwaltung der SKW Hausverwaltung gerne zur Verfügung.

Die Befugnisse der WEG-Verwaltung betreffen nur die Gemeinschaftsbereiche einer Immobilie. Sie enden an der einzelnen Wohnungstür. Ab hier übernimmt die Mietverwaltung oder die Sondereigentumsverwaltung.

Sie möchten mehr über die WEG-Verwaltung für Ihre Immobilien erfahren? Gerne helfen unsere Berater:innen weiter und finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung.

Eigentümergemeinschaft bestellt WEG-Verwaltung

Für Gemeinschaftsbereiche eines Mehrfamilienhauses tragen die Eigentümer:innen die Verantwortung. Bestellt die Eigentümergemeinschaft keine Hausverwaltung aus ihren eigenen Reihen, sei es, weil Konfliktpotential besteht, die Zeit fehlt oder weil es an Fachkompetenz mangelt, steht das Team der SKW Hausverwaltung bereit, die anfallenden Aufgaben zu übernehmen.

Weronika Gruga & Katja Döring bedienen ein Tablet

Aufgaben einer WEG-Verwaltung

Das WEG sieht in § 21 eine Reihe von Tätigkeiten vor, die als grundsätzliche Pflichten der WEG-Verwaltung gelten.
  • Instandhaltung und Instandsetzung: Die WEG-Verwaltung ist dafür verantwortlich, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie Reparaturen ordnungsgemäß und zeitnah zu veranlassen.
  • Erhaltungsrücklage schaffen: Für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes ist ein Konto einzurichten, auf das die Eigentümer:innen regelmäßig einzahlen.
  • Hausgeld: Für die Bewirtschaftung des Objektes (z. B. Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Gebäudeversicherung, Heizung, Wasser, etc.) ist ein Hausgeld zu erheben, das von allen Eigentümer:innen zu zahlen ist.
  • Kontoführung: Überwachung der Zahlungen, die Kontoführung für Erhaltungsrücklagen und Hausgeld fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich des Verwalters, ebenso Mahnungen im Zahlungsverzugsfall.
  • Buchhaltung: fortlaufende Buchhaltung, die Erstellung eines Jahresberichtes sowie die Vorstellung und Genehmigung auf der Eigentümerversammlung.
  • Eigentümerversammlung: jährliche Einberufung und Durchführung.
  • Hausordnung: Aufstellen und Durchsetzen einer verbindlichen Hausordnung im Sinne der Eigentümergemeinschaft.
  • Versicherungsschutz sicherstellen: Gebäudeversicherung, Feuer- und Haftpflichtversicherung abschließen und deren Wirtschaftlichkeit regelmäßig prüfen.
Ein Mann im Anzug zeigt mit einem Lineal auf einen Plan

Rechte der WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung ist die Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen. Das gegenseitige Verhältnis wird in einem Verwaltervertrag geregelt. Die Aufgaben der WEG-Verwaltung beschränken sich dabei nicht nur auf das Haus selbst, auch das Grundstück, die zugehörigen Anlagen und weitere Einrichtungen, die von der Eigentümergemeinschaft genutzt werden, gehören zum Verwaltungsbereich.

Eine Eigentümergemeinschaft sollte die Hausverwaltung, der sie die WEG-Verwaltung anvertraut, sorgfältig prüfen. Denn Hausverwaltungen haben nicht nur Pflichten, sondern verfügen auch über eine Reihe von Rechten, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben wahrnehmen müssen. Dazu gehört die Durchsetzung der Hausordnung (z. B. Hundeverbot, das Abstellen von Gegenständen auf Gemeinschaftsflächen), selbstständig Entscheidungen im Notfall zu treffen (einen Installateur zwecks Notreparatur, z. B. bei einem Wasserschaden beauftragen) sowie die Leitung der Eigentümerversammlung.

Eine Frau hält einen weißen Stift für ein Tablet

Was Sie über die WEG-Verwaltung wissen sollten

Immer wieder erreichen uns zu den Pflichten, Rechten und Befugnissen einer WEG-Verwaltung Fragen. Hier haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst und kurze, aussagekräftige Antworten dazu verfasst.

Wenn Sie mehr zu einem Thema erfahren möchten oder spezifische Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.

Wo ist der Unterschied zwischen Miet- und WEG-Verwaltung?

Die Mietverwaltung befasst sich mit der Betreuung der einzelnen Wohneinheiten. Neben Neuvermietungen fallen Vertragsabschlüsse, Übergaben, die Mietzahlungen, Renovierungsarbeiten in den Wohnungen und die Beseitigung von Mängeln in ihren Aufgabenbereich. In vielen Fällen betreuen uns unsere Auftraggeber:innen sowohl mit der Miet- als auch mit der WEG-Verwaltung. Hierbei kann die Eigentümergemeinschaft von Synergieeffekten profitieren.

Wer darf als WEG-Verwaltung eingesetzt werden?

Mit der WEG Reform 2020 wurde beschlossen, dass die Eigentümergemeinschaft unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Nr. 6 Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter hat. Bei der SKW Hausverwaltung beraten und begleiten Sie ausschließlich Experten, die seit mehreren Jahrzehnten Erfahrung auf dem Immobiliensektor sammeln konnten und dieses Wissen in die Verwaltung Ihrer Immobilie einbringen. Die SKW verfügt somit über die erforderliche Zertifizierung.

Zertifikate

In welchem Auftrag handelt eine WEG-Verwaltung?

Als Auftraggeber gilt die Eigentümergemeinschaft als Ganzes. Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf Jahre und kann jederzeit widerrufen werden.

WEG-Verwaltung vom Immobilien-Experten

Für die rechtssichere Verwaltung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche und Anlagen einer Wohnungseigentumsanlage ist die SKW Hausverwaltung ein verlässlicher Partner. Feste Vorgaben und Richtlinien stellen sicher, dass alle notwendigen Maßnahmen für den Werterhalt und das Zusammenleben sichergestellt sind.

Wir bieten Erfahrung, Transparenz und Sachverstand bei der Betreuung Ihrer Liegenschaften. Unsere Verwalter:innen sind umfassend geschult und kümmern sich um alle Belange, die eine WEG-Verwaltung mit sich bringt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich überzeugen.

Sarah Juraschek stehend am Schreibtisch
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